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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von LP Commerce für Leistungen in den Bereichen E-Commerce-Beratung, Shop-Entwicklung und Web Development.

Hinweis zum Kundenkreis

Das Leistungsangebot von LP Commerce richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

Leon Popanda, handelnd unter LP Commerce
Waldstraße 17
56307 Dürrholz

nachfolgend "Auftragnehmer" genannt,

und seinen Auftraggebern über Leistungen insbesondere aus den Bereichen E-Commerce-Beratung, Shop-Entwicklung, Web Development, technische Umsetzung, Optimierung und laufende Betreuung.

2. Das Leistungsangebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

2. Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, der geplante Zeitrahmen und gegebenenfalls weitere projektspezifische Bedingungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder einer sonstigen Leistungsbeschreibung.

3. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers innerhalb der darin genannten Frist in Textform annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag ausdrücklich bestätigt.

4. Kommunikation per E-Mail genügt der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 3 Leistungsgegenstand

1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot und den gegebenenfalls dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.

2. Leistungen können insbesondere Beratung, Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Shop-Einrichtung, technische Integration, Optimierung, Wartung, Support und Projektbegleitung umfassen.

3. Ob es sich im Einzelfall um dienstvertragliche oder werkvertragliche Leistungen handelt, richtet sich nach dem konkret vereinbarten Leistungsinhalt.

4. Bei Beratungs-, Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen wird ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für bestimmte Umsätze, Rankings in Suchmaschinen, Conversion-Raten, Besucherzahlen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurde.

§ 4 Änderungswünsche und zusätzlicher Leistungsumfang

1. Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen zusätzliche Leistungen dar.

2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber informieren, wenn ein Änderungswunsch voraussichtlich zu zusätzlichem Aufwand, zusätzlichen Kosten oder einer Verschiebung vereinbarter Termine führt.

3. Die Umsetzung zusätzlicher Leistungen erfolgt erst nach entsprechender Abstimmung.

4. Soweit möglich, werden zusätzliche Leistungen auf Grundlage eines ergänzenden Angebots oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform beauftragt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Texte
  • Bilder und Grafiken
  • Logos
  • Produktdaten
  • Zugangsdaten
  • Schnittstelleninformationen
  • technische Dokumentationen
  • rechtliche Pflichttexte
  • erforderliche Freigaben und Entscheidungen

2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Informationen korrekt und bereitgestellte Inhalte für die vorgesehene Verwendung geeignet sind.

3. Verzögerungen, die darauf beruhen, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen, Informationen, Freigaben oder Materialien nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

4. Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund fehlender, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Informationen des Auftraggebers entsteht, kann gesondert berechnet werden, sofern der Auftraggeber zuvor auf den zusätzlichen Aufwand hingewiesen wurde.

§ 6 Inhalte und Rechte Dritter

1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Bilder, Texte, Marken, Logos und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.

2. Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass die Nutzung dieser Materialien keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.

3. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte gehört nur dann zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

§ 7 Drittanbieter und externe Systeme

1. Im Rahmen eines Projekts können Dienste oder Systeme Dritter eingesetzt oder angebunden werden. Hierzu können insbesondere Hostinganbieter, Shop-Systeme, Apps, Plugins, Zahlungsdienstleister, Analysewerkzeuge, Schnittstellen oder sonstige Softwareanbieter gehören.

2. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung, technische Änderungen oder die dauerhafte Fortführung von Diensten Dritter ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich.

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieterdiensten, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

4. Kosten für Drittanbieterdienste, Lizenzen, Apps, Domains, Hosting oder sonstige externe Leistungen trägt der Auftraggeber, soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

5. Ändert ein Drittanbieter nach Projektabschluss seine Schnittstellen, Systeme oder technischen Anforderungen, sind daraus erforderliche Anpassungen nicht automatisch Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

2. Solange beim Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Bei umfangreicheren Projekten können Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder projektbezogene Teilzahlungen vereinbart werden.

5. Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen vorübergehend zurückhalten, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

§ 9 Leistungszeiten

1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

2. Bei unverbindlichen Zeitangaben handelt es sich um Planungs- und Prognosewerte.

3. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Erfüllung der erforderlichen Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.

4. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere höhere Gewalt, erhebliche technische Störungen oder nicht vom Auftragnehmer verursachte Ausfälle notwendiger Drittanbieter, verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

§ 10 Abnahme bei Werkleistungen

1. Soweit nach Art der vereinbarten Leistung eine Abnahme erforderlich ist, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung mitteilen und die Leistung zur Prüfung bereitstellen.

2. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Abnahme.

§ 11 Nutzungs- und Urheberrechte

1. Urheberrechte verbleiben bei dem jeweiligen Urheber.

2. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

3. Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte bestimmen sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot.

4. Rechte an nicht individuell für den Auftraggeber entwickelten Bestandteilen, insbesondere allgemeinen Methoden, Bibliotheken, Frameworks, wiederverwendbaren Codebestandteilen, Vorlagen und eigenen Werkzeugen des Auftragnehmers, verbleiben beim Auftragnehmer.

5. Rechte an Software, Schriftarten, Bildern, Stockmaterial, Apps, Plugins oder anderen Bestandteilen Dritter richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

6. Eine Übertragung weitergehender oder ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 12 Referenznennung

Der Auftragnehmer darf ein fertiggestelltes Projekt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber als Referenz verwenden.

Eine Referenznennung kann insbesondere den Unternehmensnamen, eine Verlinkung auf die öffentlich zugängliche Website und Screenshots öffentlich zugänglicher Projektergebnisse umfassen.

Vertrauliche Informationen oder nicht öffentlich zugängliche Inhalte werden nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht.

§ 13 Mängelrechte

1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im individuellen Vertrag nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde.

2. Der Auftraggeber wird erkennbare Fehler oder Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar beschreiben, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.

3. Eine solche Mitteilung stellt keine zusätzliche Ausschlussfrist für gesetzliche Mängelrechte dar.

4. Änderungen an der Leistung durch den Auftraggeber oder durch Dritte können Mängelansprüche ausschließen, soweit der betreffende Mangel auf diese Änderung zurückzuführen ist.

§ 14 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

5. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Personen, deren Verhalten dem Auftragnehmer zugerechnet werden kann.

§ 15 Datensicherung

1. Der Auftraggeber ist grundsätzlich für die Sicherung seiner bestehenden Daten, Systeme und Inhalte verantwortlich, sofern die Durchführung einer Datensicherung nicht ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.

2. Vor Arbeiten an bestehenden Websites, Shops oder technischen Systemen soll der Auftraggeber eine aktuelle und funktionsfähige Sicherung bereitstellen beziehungsweise dem Auftragnehmer die Erstellung einer solchen Sicherung ermöglichen.

§ 16 Vertraulichkeit

1. Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

2. Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich zugängliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen sowie Zugangsdaten.

3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

§ 17 Datenschutz

Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 18 Einsatz von Erfüllungsgehilfen und Dienstleistern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, technische Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich eine höchstpersönliche Leistung vereinbart wurde.

Gesetzliche Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen bleiben hiervon unberührt.

§ 19 Vertragsbeendigung

1. Die Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung richten sich nach der Art des jeweiligen Vertrags und den im individuellen Angebot getroffenen Vereinbarungen.

2. Soweit keine individuelle Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen.

3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Bei Beendigung eines Projekts sind bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie vereinbarte und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der individuellen Vereinbarung zu vergüten.

§ 20 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.

3. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 20.08.2026

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